Kurzmeldung
Keine Waren aus israelischen Siedlungen in den Einkaufskorb
pax christi - Nahostkommission begrüßt Urteil des Europäischen
Gerichtshofs
Die Nahostkommission von pax christi begrüßt das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge Waren aus israelischen
Siedlungen keine EU-Zollvergünstigungen erhalten dürfen. „Das
Urteil ist eine deutliche Absage an Israels Ansinnen, sich die stillschweigende
Hinnahme seiner völkerrechtswidrigen Ansprüche durch die
EU zu sichern“, so Hilu Barth, Sprecherin der Nahostkommission. „Nun
brauchen wir Klarheit auf allen Ebenen. Dazu gehört die eindeutige
Kennzeichnung von Waren aus israelischen Siedlungen.“ Die pax
christi Nahostkommission fordert die zuständigen Ministerien
auf, die Irreführung der Konsumenten/innen durch die Herkunftsangabe „Israel“ auf
Siedlungsprodukten endlich zu beenden.
„ Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind inzwischen sehr sensibel,
wenn es um Waren geht, deren Herstellung mit Völkerrechtsverstößen
in Verbindung steht. Wer sicher gehen möchte, keine Waren aus
Siedlungen in den Einkaufskorb zu legen, muss derzeit notgedrungen
auf den Kauf sämtlicher Produkte aus Israel verzichten,“ erläutert
Christina Pfestroff, Mitglied der Nahostkommission. „Unabhängig
von der individuellen Kaufentscheidung haben Verbraucherinnen ein
Recht auf Transparenz. Deshalb fordert die Nahostkommission von
pax christi eine eindeutige Kennzeichnung aller Produkte aus israelischen
Siedlungen, die auf den deutschen Markt kommen.“
Dass Israel in Siedlungen hergestellte Produkte als „Made in
Israel“ ausweist, wusste die EU seit dem Inkrafttreten des
Assoziationsabkommens mit Israel im Jahr 2000. Aber erst auf großen öffentlichen
Druck hin haben die EU-Staaten begonnen, eigene Nachforschungen zur
Herkunft der Importe anzustellen. Wurden dabei Waren aus Siedlungen
identifiziert, verweigerten die zuständigen Zollbehörden
den ermäßigten Zollsatz. Zu Recht, wie der EuGH in seiner
Entscheidung vom 25. Februar 2010 nun bestätigte.
„ Siedlungen auf besetztem Gebiet wirken nach aller Erfahrung konfliktverschärfend“,
so Hilu Barth. „Deshalb sind sie nach Artikel 49 der Vierten
Genfer Konvention völkerrechtlich geächtet.“ Dennoch
produzieren viele israelische Exportfirmen ihre Waren in Siedlungen
und profitieren damit direkt von rechtswidrigen Besatzungsmaßnahmen.
Diese Unternehmen zu unterstützen – dagegen hegen viele
Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen Bedenken: Schließlich
beraubt die Siedlungspolitik die palästinensische Bevölkerung
nicht nur ihres Landes mit seinen Ressourcen. Sie zieht unweigerlich
weiteres Unrecht nach sich: Abriegelungen, Straßensperren,
Kontrollpunkte, Zäune und Mauern, die der palästinensischen
Bevölkerung systematisch Lebensmöglichkeiten und Zukunftsaussichten
versperren.
zum Hintergrund des Zollpräferenzurteils des EUGH
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