Brigitte Keyl
FrauenNetzwerkNahost
Friedhofweg 4
73061 Ebersbach – Roßwälden 17. März 2006-03-18
Tel. 07163/8259
Herrn
Minister Horst Seehofer
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wilhelmstr. 54
10117 Berlin
EU-Standards zur Herkunftskennzeichnung israelischer Importwaren
Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
seit Anfang 2005 ist eine neue Zollvereinbarung zwischen der EU und Israel
in Kraft (vgl. Amtsblatt 2005/C 20/02). Nach dieser rechtlich nicht bindenden
Vereinbarung dokumentieren die israelischen Zollbehörden seither sämtliche
Bearbeitungsorte eines aus Israel kommenden Produkts. Dadurch sind die Zollbehörden
der EU-Länder nun in die Lage, den tatsächlichen Warenursprung der
Erzeugnisse nachzuvollziehen und Waren aus völkerrechtswidrig errichteten
Siedlungen von der Zollbegünstigung auszuschließen.
Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Leider bleibt die Klarheit, die die deutschen Zollbehörden inzwischen über
den tatsächlichen Ursprung der Importe haben, derzeit noch ohne erkennbare
Konsequenzen für uns Verbraucherinnen und Verbraucher hier in Deutschland.
Weiterhin sind nach unserem Informationsstand Importe aus dem Staatsgebiet
Israels und aus Siedlungen im Westjordanland gleichermaßen als „Made
in Israel“ ausgewiesen. Wir als Konsumentinnen und Konsumenten können
noch immer nicht erkennen, woher die Waren tatsächlich stammen und eine
sachkundige Wahl treffen.
Seit langem stehen wir zu dieser Frage im Dialog mit Einzelhändlern und
Handelsketten. Immer wieder wird von unseren Gesprächspartner darauf verwiesen,
dass sie in ihrer Kennzeichnungs-Praxis den komplexen Vorgaben des nationalen
und europäischen Außenwirtschaftsrechts folgen. Daher wenden wir
uns heute mit der Bitte um Klärung der geltenden Etikettierungsvorschriften
an Sie.
Die Richtlinie der EU zur Etikettierung von unverarbeiteten Lebensmitteln (2000/13/EG,
Amtsblatt vom 20. März 2000) will die Rechtsvorschriften in allen EU-Ländern
harmonisieren, um dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu
dienen:
Steht es im Einklang mit den darin festgeschriebenen EU-Standards, dass auch
solche in der Bundesrepublik vermarktete Lebensmittel die Herkunftsangabe „Made
in Israel“ tragen, die von deutschen Zollbehörden als Produkte identifiziert
wurden, welche ihren Ursprung nicht im Staatsgebiet Israels haben und daher
nicht von Zollbegünstigungen gemäß dem EU-Israel-Assoziationsabkommen
profitieren dürfen?
Ist die Herkunftsangabe „Made in Israel“ auf Produkten mit Warenursprung
in israelischen Siedlungen im Westjordanland nach Ihrer Ansicht geeignet, den
Käufer über Ursprung und Herkunft des Produkts irrezuführen,
und ist die entsprechende Kennzeichnung der Waren mit den geltenden EU-Vorgaben
vereinbar?
Welche Schritte wurden nach Inkrafttreten der technischen Zollvereinbarung
mit Israel seitens der Bundesregierung bislang unternommen, die Etikettierung
unverarbeiteter Lebensmittel, die aus Israel eingeführt werden, so zu ändern,
dass künftig – im Einklang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie – kein
Irrtum des Verbrauchers über den tatsächlichen Ursprung oder die
wahre Herkunft des Lebensmittels mehr möglich ist?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüssen
für das (FrauenNetzwerkNahost)
Brigitte Keyl
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