Betreff:
1. Brief an Handelsketten vom FrauenNetzwerkNahost
2. Antwortbrief von der EDEKA Handelsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH
Sehr geehrte Damen und Herren,Am 1. Februar 2005 ist eine neue Zollvereinbarung
zwischen der EU und Israel in Kraft getreten ( Amtsblatt der EU vom 25.1.2005 – Hinweis
an die Einführer – Einfuhren aus Israel in die Gemeinschaft
2005/C 20/02 ). Sie verlangt von Israel beim Export die Angabe von Produktionsorten,
damit Siedlungsprodukten Zollpräferenzen verweigert werden können.
Nach der neuen Vereinbarung haben die israelischen Zollbehörden
nun die Exporteure anzuweisen, sämtliche Bearbeitungsorte eines
Exportproduktes zu dokumentieren.
Hierdurch sind die EU-Staaten in der Lage, den tatsächlichen Warenursprung
und die Präferenzberechtigung aller Produkte zweifelsfrei festzustellen.
Insbesondere ist für uns nun interessant, welche Anpassungen entsprechend
bei den in Ihrem Verband zusammen geschlossenen Groß-und Einzelhändler
geplant sind: Wie wird die Ursprungsangabe der von Ihren Mitgliedern
vermarkteten losen und verpackten Waren künftig aussehen?
Ab wann wird auch von uns als Verbraucherinnen eindeutig kenntlich sein,
bei welchen Produkten es sich tatsächlich um israelische Ursprungsprodukte
handelt und welche Waren aus völkerrechtswidrigen Siedlungen stammen?
Mit
freundlichen Grüßen
Für das FrauenNetzwerkNahost
Brigitte Keyl