Brief
an die Handelsketten:
(November 2005)
Betreff:
Kennzeichnung von Waren aus völkerrechtswidrigen Siedlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Anfang 2005 ist eine neue Zollvereinbarung
zwischen der EU und Israel in Kraft getreten (Amtsblatt der EU: Hinweis
an die Einführer aus Israel in die Gemeinschaft 2005/C 20/02).
Diese Zollvereinbarung verlangt von Israel beim Export in die EU die
Angaben von Produktionsorten, damit Siedlungsprodukten Zollpräferenzen
verweigert werden können.
Nach der Vereinbarung vom 1. Februar 2005 haben die israelischen Zollbehörden
nun ihre eigenen Exporteure anzuweisen, sämtliche Bearbeitungsorte
zu dokumentieren.
Dadurch kommen die EU-Staaten in die Lage, den tatsächlichen Warenursprung
der Erzeugnisse und deren Präferenzberechtigung zweifelsfrei festzustellen.
Ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch ohne erkennbare
Konsequenzen für uns Verbraucherinnen und Verbraucher hier in Deutschland.
Wir können noch immer nicht erkennen, woher die Waren tatsächlich
stammen!
Seit Februar 2005 warten wir auf eine differenzierte Kennzeichnung, aber
die Waren sind nach unseren Beobachtungen nach wie vor so deklariert
wie vor dem 1. Februar 2005.
Wir haben dazu zwei Fragen:
1.) Ab wann können wir Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen,
dass die Waren mit der Kennzeichnung „made in Israel“ auch
tatsächlich aus dem israelischen Staatsgebiet stammen und nicht
aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen ?
2.) Welche Kennzeichnung sollten Waren Ihrer Meinung nach künftig
tragen,
damit wir beim Einkauf endlich Klarheit bekommen?
Wir bitten um Ihre baldige Rückmeldung
Mit freundlichen Grüssen
Rückmeldungen
bitte an das : FrauenNetzwerkNahost Brigitte Keyl Friedhofweg 4, 73061
Ebersbach
Zur Kenntnis: dieser Brief geht an weitere Handelsniederlassungen in
Deutschland