Herrn
Bundesminister des Auswärtigen
Joschka Fischer
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Neue zolltechnische Vereinbarung der EU mit Israel
Sehr geehrter Herr Außenminister,
Ende Oktober 2004 wurde die Bundesregierung über den Inhalt
einer neuen zolltechnischen Vereinbarung informiert, die die Europäische
Kommission mit Israel geschlossen hat. Sie soll endlich den Streit
um die Fehlanwendung der Ursprungsregeln des Assoziierungsabkommens
beilegen. Die Kommission möchte zudem auf ihrer Grundlage die
privilegierten Beziehungen der Europäischen Union mit Israel
weiter ausbauen: Israel soll durch die Aufnahme in das europaweite
Zollkumulierungs-System neue Vorzugsbedingungen beim Handel mit der
EU bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die EU-Mitgliedstaaten
im Assoziationsrat Mitte Dezember 2004 die Vereinbarung offiziell
annehmen.
Die israelische Regierung hat sich bereit erklärt, den EU-Zollbehörden
durch die Angabe von Herkunftsorten das Auffinden von Importen aus
israelischen Siedlungen zu erleichtern. Gleichzeitig sollen aber
weiterhin alle Exportwaren vom israelischen Zoll als ‚Made
in Israel’ ausgegeben werden. Die Vereinbarung, die die Kommission
den Mitgliedsstaaten vorgelegt hat, setzt also der Fehlanwendung
des Assoziierungsabkommens auf völkerrechtswidrig errichtete
Siedlungen kein Ende. Sie besiegelt vielmehr die Tatsache, dass diese
Fehlanwendung fortdauern wird – und festigt damit die völkerrechtswidrige
Praxis weiter.
Auch im Detail hat die geplante Zusatzvereinbarung ihre Unzulänglichkeiten:
Produkte mit Zusatzangaben wie „Maale Adumim“ oder „Ariel“ wären
künftig tatsächlich als Siedlungsprodukte identifizierbar – und
zwar, obwohl sie weiterhin als ‚Made in Israel’ zertifiziert
würden. Schwieriger liegen die Dinge, wenn israelische Ortsnamen
als Herkunftsorte angegeben sind: In diesem Fall bliebe für
die europäischen Zöllner unklar, ob die entsprechenden
Produkte tatsächlich israelischen Ursprungs sind. Sie könnten
zum Beispiel wesentliche Komponenten aus Siedlungen enthalten bzw.
wesentliche Bearbeitungsschritte dort durchlaufen haben. Die im geltenden
Ursprungsprotokoll des Assoziierungsabkommens festgelegten detaillierten
Regeln zur Feststellung des Warenursprungs würden durch die
neue Vereinbarung praktisch ausgehebelt. Die Europäische Union
würde eine neue schwerwiegende Unregelmäßigkeit in
Kauf nehmen, könnte aber trotzdem weiterhin nicht verhindern,
dass nicht präferenzberechtigte Waren Zollvergünstigungen
erhalten.
Die Vereinbarung in der vorliegenden Form ist also technisch höchst
unzureichend. Sie ist aber vor allem rechtlich ausgesprochen problematisch.
Anlass zur Besorgnis wäre vor allem das politische Signal, dass
die neue Regelung den Weg für weitere EU-Vorzugsbedingungen
freimachen soll. Wenn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
neue Privilegien rechtsverbindlich machten, während die Fehlanwendung
des Assoziierungsabkommens auf Siedlungen weitergeht, würde
die EU die vertragswidrige Praxis Israels stillschweigend anerkennen.
Das hätte schwerwiegende vertrags- und völkerrechtliche
Konsequenzen. Letztlich bedeutet es, dass die EU-Mitgliedstaaten
ihre Pflicht gemäß Art. 1 der Vierten Genfer Konvention
verletzen würden, für die Durchsetzung der Einhaltung von
Bestimmungen wie dem Verbot von Siedlungen einzutreten.
Als Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wir nicht länger
unwissentlich am Fortbestehen dieser Praxis beteiligt werden. Wir
fordern Sie daher auf, die vorgeschlagene zolltechnische Vereinbarung
nicht zu unterstützen. Stattdessen drängen wir Sie, auf
eine Lösung hinzuwirken, die das Problem der Fehlanwendung wirksam
beendet. Die Korrektur der bestehenden Unregelmäßigkeiten
ist überfällig. Sie ist ein Schritt zu mehr Klarheit für
uns als Konsumenten – aber vor allem zu mehr Klarheit über
die uneingeschränkte Geltung des humanitären Völkerrechts
im israelisch-palästinensischen Konflikt.
Ich hoffe, dass sich die Bundesregierung für eine korrekte Lösung
des Problems der Ursprungsregeln einsetzt und bitte Sie, mich über
das Ergebnis des Assoziationsrats EU-Israel vom Dezember 2004 zu
informieren.
Mit freundlichen Grüßen
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